Auf dem Weg vom Feuerwehrmannanwärter (SB) zum Stadtbrandinspektor (SB) durchläuft ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr eine festgelegte Anzahl von Lehrgängen. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht hierüber.
| TM1 | Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung. | min. 17 Jahre | min. 70 h | |
| TM2 | Truppmannausbildung Teil 2 | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogender Kenntnisse. | TM1Truppmannausbildung Teil 1 | min. 80 h / 2 Jahren | |
| TF | Lehrgang Truppführer | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. | TM1Truppmannausbildung Teil 1 TM2Truppmannausbildung Teil 2 |
min. 35 h |
| GF | Lehrgang Gruppenführer | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel, oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit, sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke. | TFTruppführerausbildung G 26.3Atemschutztauglichkeit SFSprechfunker AGTAtemschutzgeräteträger UBmUnterbrandmeister ABC-EinsatzABC-Einsatz MAMaschinist |
min. 70 h | |
| ZF | Lehrgang Zugführer | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges. | GFGruppenführer | min. 70 h | |
| VF | Lehrgang Verbandsführer | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe), sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschrift 100. | ZFZugführer | min. 35 h | |
| F V-II | Lehrgang Einführung in die Stabsarbeit | Voraussetzung | Dauer |
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung. |
VFVerbandsführer | min. 35 h | |
| ABC-II | Führen im ABC-Einsatz | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. | GFGruppenführer ABC-EinsatzABC-Einsatz |
min. 70 h | |
| F VI | Lehrgang Leiter einer Feuerwehr | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Leiten einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. | ZFZugführer | min. 35 h | |
| Ausbilder | Lehrgänge Ausbilder in der Feuerwehr | Voraussetzung | Dauer |
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang „Ausbilder für die Truppausbildung“ ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang Gruppenführer (F III). Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können. |
siehe Text | min. 35 h |
| SF | Lehrgang Sprechfunker | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. | TM1Truppmannausbildung Teil 1 | min. 16 h | |
| AGT | Lehrgang Atemschutzgeräteträger | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. | TM1Truppmannausbildung Teil 1 (SF)Sprechfunker |
min. 25 h | |
| MA | Lehrgang Maschinisten | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinell angetriebenen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweise, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. | TM1Truppmannausbildung Teil 1 TM2Truppmannausbildung Teil 2 (SF)Sprechfunker Fahrerlaubnis |
min. 35 h | |
| TH | Lehrgang Technische Hilfeleistung | Voraussetzung | Dauer |
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistung auch größeren Umfanges. |
TM1Truppmannausbildung Teil 1 TM2Truppmannausbildung Teil 2 |
min. 35 h | |
| ABC-Einsatz | Lehrgang ABC-Einsatz | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. | TM1Truppmannausbildung Teil 1 TM2Truppmannausbildung Teil 2 AGTAtemschutzgeräteträger |
min. 70 h | |
| ABC-Erkundung | Lehrgang ABC-Erkundung | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens. | ABC-EinsatzABC-Einsatz | min. 35 h | |
| ABC-Dekon P/G | Lehrgang ABC-Dekontamination P/G | Voraussetzung | Dauer |
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheiten ABC-Dekontamination Personen und ABC-Dekontamination Geräte. |
ABC-EinsatzABC-Einsatz | min. 35 h | |
| GW | Lehrgang Gerätewarte | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen. | TFTruppführerausbildung MAMaschinist |
min. 35 h | |
| AGW | Lehrgang Atemschutzgerätewarte | Voraussetzung | Dauer |
| Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte. | TFTruppführerausbildung AGTAtemschutzgeräteträger |
min. 35 h |
Quelle: FwDv2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren (Stand Januar 2012)
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